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Lead-Print
Führende Web2Print Lösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Für sämtliche Vertragsabschlüsse sind nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen wesentlicher Bestandteil. Allgemeine oder spezielle Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und der Kunde seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Be.Beyond GmbH & Co KG. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Preise gelten, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, zzgl. Mehrwertsteuer und sonstiger üblicher Nebenkosten (etwa Verpackung, Transport, Versicherung).

2. Gewährleistung und Leistungsstörung
2.1 Die Be.Beyond GmbH & Co KG betreibt seinen Internetdienst mit größtmöglicher Sorgfalt. Dennoch ist es möglich, dass das Online-Angebot zeitweilig ausfällt oder ein Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken aus technischen Gründen nicht möglich ist. Hierfür übernimmt der Verlag ebenso wenig die Gewähr wie für die Brauchbarkeit der abgerufenen Daten für die Nutzer. Für die Herstellung der Verbindung über das Internet zu den Servern der Be.Beyond GmbH & Co KG ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
2.2 Die Be.Beyond GmbH & Co KG übernimmt keine Gewährleistung für unerhebliche Beeinträchtigung bei der Recherche bezüglich des Inhaltes der Daten die den Gebrauch der Datenbank nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.3 Die Be.Beyond GmbH & Co KG wird wesentliche Störungen und Fehler der Inhalte und Funktionen der Datenbank unverzüglich und unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Zeit beseitigen.
2.4 Die Be.Beyond GmbH & Co KG kann Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erbringen. Schlagen diese fehl, ist der Teilnehmer berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dauernd zu erbringende Leistungen betroffen sind.

3. Vertragsgemäßheit einer abnahmepflichtigen Leistung
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgemäßheit einer von Be.Beyond GmbH & Co KG erbrachten gesetzlich abnahmepflichtigen und zur Abnahme bereit gestellten Leistung unverzüglich zu überprüfen. Die Prüffrist beträgt zehn Werktage ab der Mitteilung der Leistungserbringung. Die Leistungen von Be.Beyond GmbH & Co KG gelten als abgenommen und vertragsgemäß erbracht, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt. Bei der Installation und/oder Anpassung von Software gelten nur solche Mängel als wesentlich, die zu einer erheblichen Einschränkung der betrieblichen Nutzung der Software in der Weise führen, dass eine Funktion gar nicht oder so fehlerhaft ausgeführt wird, dass die beabsichtigte Wirkung auch auf einem anderen akzeptablen Weg nicht erreichbar ist. Mängel, durch die die Nutzung der Software gar nicht oder nur geringfügig einschränkt wird, stehen einer Abnahme nicht entgegen.

4. Gewährleistung
Be.Beyond GmbH & Co KG gewährleistet, dass die Ergebnisse der vertraglich zu erbringenden Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ergebnisse nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn dieser vom Kunden selbst schnell und mit geringem Aufwand beseitigt werden kann. Der Kunde kann nur dann Rechte wegen Mängeln geltend machen, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Mängel sind in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden.

5. Verzögerungen
Angemessene Verlängerung vereinbarter Fristen und Termine tritt ein, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht einhält oder insbesondere Spezifikationen nicht rechtzeitig mitteilt. Be.Beyond GmbH & Co KG kommt mit eigenen Leistungsverpflichtungen erst durch schriftliche Mahnung des Kunden in Verzug. Es tritt kein Verzug ein, wenn Leistungen von Be.Beyond GmbH & Co KG dadurch verzögert werden, dass andere an diesem Projekt beteiligte Firmen die in ihren Verantwortungsbereich fallenden Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen ohne dass Be.Beyond GmbH & Co KG dies zu vertreten hat. Be.Beyond GmbH & Co KG kann in diesen Fällen eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Liegt die Ursache für die Verzögerung der Leistungserbringung im Verantwortungsbereich des Kunden und erhöht sich dadurch der Aufwand für Be.Beyond GmbH & Co KG, kann Be.Beyond GmbH & Co KG auch die Vergütung dieses Mehraufwandes verlangen.

6. Haftung; Sekundärrechte
Die verschuldensunabhängige Haftung nach Mietrecht für Mängel im Zeitpunkt der Übergabe wird ausgeschlossen. Für Schäden wegen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit haftet Be.Beyond GmbH & Co KG nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für sonstige Schäden wird nur gehaftet, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Darüber hinaus wird für Schäden gehaftet, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder der Verletzung vertraglicher Garantien oder Zusicherungen beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Schadenersatz statt der Leistung, Aufwendungsersatz oder einen Rücktritt vom Vertrag kann der Kunde erst geltend machen, nachdem er Be.Beyond GmbH & Co KG zuvor eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er nach Ablauf der Frist die Leistung bzw. Nacherfüllung ablehne, und die Leistung bzw. Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.
Soweit die vertragsgemäße Leistung von Be.Beyond GmbH & Co KG die Speicherung von Daten für den Lizenznehmer beinhaltet ist dieser zu eigenen wöchentlichen Datensicherungen durch Abruf einer vollständigen Datenkopie verpflichtet. Be.Beyond GmbH & Co KG ist insoweit im Falle eines Datenverlustes nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der bei ordnungsgemäßer Sicherung entstanden wäre.
Die Haftung für Inhalte der jeweiligen Kundenportale z.B. Lizenzen von Bildrechten und Schriften, Einhaltung der Fernabsatzgesetze liegt ausschließlich beim Betreiber des jeweiligen LeadPrint Produkte. Die Be.Beyond GmbH & Co KG wird von möglicher Inanspruchnahme Dritter ausdrücklich vom Betreiber freigestellt.

7. Nutzungsrechte an Software
Der Kunde darf etwaige Software ausschließlich für eigene oder in dem Vertrag vereinbarte Zwecke Dritter nutzen. Der Kunde darf Software nur dann an Dritte übertragen oder Zugang zur Nutzung gewähren, wenn er eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Be.Beyond GmbH & Co KG hierzu erhalten hat.
Sämtliche Rechte an Softwarelösungen, insbesondere Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte, verbleiben bei Be.Beyond GmbH & Co KG soweit solche dem Kunden nicht durch Vertrag ausdrücklich eingeräumt werden. Der Kunde erkennt an, dass die von Be.Beyond GmbH & Co KG hergestellten, zur Verfügung gestellten und/oder gelieferter Programme samt Benutzerdokumentation urheberrechtlich geschützt sind und dass sie Betriebsgeheimnisse von Be.Beyond GmbH & Co KG darstellen. 7.1 Die Be.Beyond GmbH & Co KG haftet nicht für Verletzung von Patenten, Lizenzen oder Schutzrechte Dritter durch Benutzung der bereitgestellter Software oder Komponenten. Der Nutzer/Käufer ist zu einen eigenständigen Prüfung der Rechte verpflichtet. Die Be.Beyond GmbH & Co KG wird von möglicher Inanspruchnahme Dritter ausdrücklich vom Betreiber freigestellt.

8. Zahlungsbedingungen
Sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sind Rechungen von Be.Beyond GmbH & Co KG sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Dem Kunden ist die Aufrechnung mit eigenen Forderungen untersagt, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und erfüllungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit hereingenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so trägt der Kunde die Kosten der Diskontierung und der Einlösung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Zahlung gilt erst mit Gutschrift bei Be.Beyond GmbH & Co KG erfolgt. Bei einer Rückbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10 erhoben.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag gilt unbefristet und kann von beiden Parteien zum Ende eines Monats gekündigt werden.
9.2 Alle Angebote sind freibleibend. Be.Beyond GmbH & Co KG behält sich die Ablehnung von Aufträgen ausdrücklich vor. Er wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten.
9.3 Be.Beyond GmbH & Co KG kann diesen Vertrag bei Nichterfüllung von wesentlichen Vertragspflichten des Teilnehmers außerordentlich und fristlos kündigen. Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn der Teilnehmer den Qualitätsstandard von "www.Lead-Print.com", z.B. durch die Einstellung von rechtswidrigen Inhalten, gefährdet.
9.4 Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Einstellung der Plattform "www.Lead-Print.com" notwendig wird. In diesem Fall endet auch eine Vergütungsverpflichtung des Teilnehmers.
9.5 Be.Beyond GmbH & Co KG kann den Vertrag einseitig Kündigen sollte nach der Zahlungsfrist von 10 Tagen und einer Zahlungserinnerung kein Ausgleich der offenen Posten stattfinden.
9.6 Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

10. Vergütung
10.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung auf den Internetseiten von www.Lead-Print.com veröffentlichte Preisliste. Die Änderung der Tarife bleibt vorbehalten.
10.2 Mit der Erstellung von Druckdateien und/oder Bestellung von Handelsware innerhalb des Leistungspaketes entsteht der Anspruch der Be.Beyond GmbH & Co KG auf das Entgelt.
10.3 Be.Beyond GmbH & Co KG stellt dem Kunden eine Rechnung über das Entgelt. Dieses wird 10 Tage nach Rechnungsdatum per Bankeinzug ausgeglichen. In besonderen Fällen kann die Rechnung auch der Zahlungsfrist von 10 Tagen ohne Bankeinzug gestellt werden.
10.5 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Be.Beyond GmbH & Co KG, weitere bereits gebuchte Aufträge des Kunden von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Willich. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Parteien sind jedoch ergänzend berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand jeweils der anderen Partei Klage zu erheben.

12. Nutzung der SalesViewer-Technologie im B2B-Bereich
Auf dieser Webseite werden mit der SalesViewer-Technologie der SalesViewer GmbH Informationen von B2B-Besuchern unserer Webseite zu Marketing-, Marktforschungs- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
Hierzu wird ein javascript-basierter Code eingesetzt, der zur Erhebung unternehmensbezogener Informationen und der entsprechenden Nutzung dient. Private Nutzer lassen sich nicht identifizieren. Die mit dieser Technologie erhobenen Informationen werden über eine nicht rückrechenbare Einwegfunktion (sog. Hashing) verschlüsselt. Die Informationen werden nicht dazu benutzt, den Besucher (Unternehmensmitarbeiter) dieser Webseite persönlich zu identifizieren.
Obwohl es sich demnach bei dem Einsatz der SalesViewer-Technologie um eine grundsätzlich einwilligungsfreie Trackingmethode handelt, sollen unsere Webseite-Besucher immer selbst die Kontrolle über die Nutzung behalten. Deshalb können Sie diesen HIER klicken, um die Erfassung durch SalesViewer innerhalb dieser Webseite zukünftig zu verhindern. Dabei wird ein Opt-out-Cookie für diese Webseite auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie Ihre Cookies in diesem Browser, müssen Sie diesen Link erneut anklicken.

Stand: 1. Januar 2020

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